Leitlinien und Warnhinweise

Das “magische” Dreieck bei der Anlage von Vermögen in Finanzanlagen
Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit

1. Allgemeine Hinweise

Wer sein Kapital vermehren und nicht nur erhalten, also eine Rendite über der Inflationsrate erzielen will, muss bei seinen Anlagen gewisse Risiken eingehen. Rendite ist die Vergütung für die Eingehung solcher Risiken. Risikolose Kapitalanlagen sind in aller Regel nicht rentabel. Ihre Aufgabe als Anleger ist es, diese Risiken, und das meint in erster Linie die Risikoeintrittswahrscheinlichkeit (Risikoquantität), zu beurteilen. Unsere Aufgabe als Finanzanlagenvermittler besteht darin, Sie dabei zu unterstützen. Verlustrisiko ist nicht gleich Verlustrisiko. Entscheidend ist vielmehr, wie wahrscheinlich es ist, dass dieses Risiko eintritt. Dabei spielen die verschiedensten Faktoren eine Rolle, insbesondere

  • Qualität des Markts und der Anlagegegenstände
  • Interne Risikostreuung der Finanzanlage
  • Liquiditäts- und Risikomanagement
  • Vergangene Wertentwicklung der Finanzanlage
  • Kompetenz und Leistungsbilanz des Emittenten / Anbieters

Im Rahmen unseres Produktaufnahmeprozesses prüfen wir diese Kriterien und unterrichten Sie über unser Prüfungsergebnis bei der Anlageberatung oder -vermittlung. Zudem können Sie selbst mit unserer Hilfe dazu beitragen, dass Sie keine unangemessenen Risiken eingehen, indem sie Ihr Portfolio ausreichend diversifizieren, Ihren kurz-, mittel- und langfristigen Liquiditätsbedarf berücksichtigen und die Entwicklung Ihrer Finanzanlagen laufend beobachten – einschließlich der erforderlichen rechtzeitigen, aber besonnenen Reaktionen auf mögliche Verluste. Bitte verdeutlichen Sie sich stets das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit einer Finanzanlage (“magisches” Dreieck):

  • Je höher die Rendite einer Finanzanlage ist, desto höher sind in aller Regel auch die Risiken. Geringere Risiken bedeuten
    dagegen normalerweise auch eine geringere Rendite.
  • Je höher die Rendite einer Finanzanlage ist, desto weniger kurzfristig ist der Anlagebetrag bei Bedarf verfügbar. Je
    kurzfristiger der Anlagebetrag verfügbar ist, desto geringer ist dagegen üblicherweise die Rendite.

2. Unsere Finanzanlagen

Wir bieten unseren Kunden nur solche Finanzanlagen an, die auch für Privatkunden im Sinne des § 67 Abs. 3 WpHG geeignet sind.

  • Offene Investmentvermögen

Anteile an offenen Investmentvermögen unterliegen Preisschwankungen. Das Ausmaß dieser Schwankungen bestimmt sich nach dem Risikoprofil des Investmentvermögens, das je nach Finanzanlage sehr unterschiedlich sein kann. Nähere Informationen enthalten die Wesentlichen Anlegerinformationen und der Verkaufsprospekt. Mit negativen Wertentwicklungen muss grundsätzlich bei allen offenen Investmentvermögen jederzeit gerechnet werden. Offene Investmentfonds eignen sich nur für Anleger, die Wertschwankungen ihrer Anlage in Kauf nehmen und über den Anlagebetrag nicht jederzeit verfügen können müssen.

  • Geschlossene Investmentvermögen (AIF)

Anteile an geschlossenen Investmentvermögen sind unternehmerische Beteiligungen. Sie beinhalten eine langfristige Kapitalbindung. Eine Kündigung der Anlage ist vor dem Laufzeitende nicht möglich. Anteile sind mangels eines liquiden Zweitmarkts nur schwer und i.d.R. mit Verlust veräußerbar. Mit dem Ausbleiben der Rendite und dem partiellen oder vollständigen Verlust des Anlagebetrags muss jederzeit gerechnet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Renditen und Anlagekapital ausfallen, richtet sich nach dem Risikoprofil des jeweiligen Investmentvermögens, das je nach Finanzanlage sehr unterschiedlich sein kann. Nähere Informationen enthalten die Wesentlichen Anlegerinformationen und der Verkaufsprospekt. Geschlossene Investmentvermögen eignen sich nur für Anleger, die ihr Kapital langfristig binden können und wollen und für die Chance auf überdurchschnittliche Erträge hohe Verlustrisiken in Kauf nehmen.

  • Sonstige Vermögensanlagen (§ 1 Abs. 2 VermAnlG)

Sonstige Vermögensanlagen stellen unabhängig von ihrer Ausgestaltung unternehmerische Engagements dar. In aller Regel besteht eine feste, teilweise langfristige Kapitalbindung. Die Vermögensanlagen sind mangels eines liquiden Zweitmarkts nur schwer und i.d.R. mit Verlust veräußerbar. Mit dem Ausbleiben der Rendite und dem partiellen oder vollständigen Verlust des Anlagebetrags muss jederzeit gerechnet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Renditen und Anlagekapital ausfallen, richtet sich nach dem Risikoprofil und der Ausgestaltung der Vermögensanlage (etwa als unternehmerische Beteiligung, Genussrecht, Namensschuldverschreibung, partiarisches oder nachrangiges Darlehen). Risikoprofil und Ausgestaltung sind je nach Finanzanlage sehr unterschiedlich. Nähere Informationen enthalten das Vermögensanlageninformationsblatt und der Verkaufsprospekt. Anders als bei offenen und geschlossenen Investmentvermögen besteht keine laufende Aufsicht über das Management des Emittenten. Die Vermögensanlagen eignen sich nur für sehr risikobereite Anleger, die ihr Kapital langfristig binden können und wollen und für die Chance auf überdurchschnittliche Erträge sehr hohe Verlustrisiken in Kauf nehmen.

3. Kontakt aufnehmen

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Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: