Finanzanlagen

Umsetzung der AIFM-Richtlinie garantiert hohes Maß an Sicherheit bei Finanzanlagen
Lizenzierung und Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

1. Erfahren Sie, warum bei Finanzanlagen seit 2013 höchste Sicherheitsansprüche erfüllt werden!

Die sogenannte AIFM-Richtlinie (englisch: “Alternative Investment Fund Manager Directive”; Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter Alternativer Investmentfonds) ist mit der Umsetzung durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) im Juli 2013 Teil des deutschen Rechts geworden. Damit hat der Gesetzgeber den Startschuss für tief greifende Veränderungen gegeben – für die privaten Anleger und besonders auch für die Emittenten von Fonds. Die Emissionshäuser Alternativer Investmentfonds, die früher als geschlossene Fonds bezeichnet wurden, müssen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine AIFM-Lizenz beantragen.

Damit unterliegen die Manager Alternativer Investmentfonds erstmals dem gleichen Rechtsrahmen wie offene Investmentfonds. Die notwendige Lizenzierung und Aufsicht durch die BaFin hat den Markt für alternative Investmentfonds bereits stark verändert: Experten gehen davon aus, dass in der Folge von den ehemals rund 360 Anbietern geschlossener Fonds in Deutschland lediglich etwa 60 bis 80 Anbieter dauerhaft bestehen bleiben und neue Produkte als Alternative Investmentfonds auflegen werden. Diese starke Konsolidierung des Marktes wird zu einer weiteren Stabilisierung und Professionalisierung der angebotenen Produkte führen.

Mit Einführung der AIFM-Richtlinie und des KAGB hat sich der Gesetzgeber von den Folgen der Finanzkrise leiten lassen: Der Anlegerschutz sollte weiter gestärkt und “Lücken” sollten geschlossen werden. Die nunmehr Alternative Investmentfonds genannten geschlossenen Fonds müssen seit Mitte 2013 in vielen Bereichen von einer Verwahrstelle kontrolliert werden. Die Neuerungen durch die AIFM-Richtlinie und das KAGB unterstreichen einmal mehr die Bedeutung und Notwendigkeit von Verwahrstellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften für einen sicheren Fondsmarkt.

Privatanleger können somit vergleichsweise einfach auf neue Assetklassen zugreifen, darunter erneuerbare Energien, Infrastruktur, Immobilien oder Private Equity – dank KAGB mit dem bekannten Investorenschutz.

2. Unser Erklärfilm zu alternativen Investmentfonds (04:30 min.)

Regel Nr.1: Verliere niemals Geld. Regel Nr.2: Vergiss niemals Regel Nr.1(Warren Buffett, US-Großinvestor und Gründer des Investment-Unternehmens Berkshire Hathaway)

3. Kontakt aufnehmen

Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten alternativer Investmentfonds?

  • Zugelassene Assetklassen bzw. Vermögensgegenstände nach dem KAGB.
  • Mindestbeteiligungsbeträge bei Publikums-Fonds.
  • Erfüllung von umfangreichen Voraussetzungen im Sinne des Anlegerschutzes.
  • Transparenz durch “wesentliche Anlegerinformationen” und “Verkaufsprospekte”.
  • Obligatorische Verwahrstelle zur Mittelverwendungskontrolle.
  • Jährlicher Rechenschaftsbericht (Leistungsbilanz).
  • Nachhaltigkeit der Erträge.

Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: